TTR Zertifizierungen

Thermotransferfolien von LEONHARD KURZ

Zertifizierte Thermotransfer-Farbbänder von KURZ

Es gibt viele Industrien, die an Vorgaben gebunden sind: Erzeugnisse der Lebensmittelindustrie müssen nachweislich lebensmittelunbedenklich sein. Produkte der Chemiebranche haben nur dann eine Chance, wenn sie der europäischen Chemikalienverordnung REACH entsprechen. Wer auf internationalen Märkten aktiv ist, muss zusätzlich die Normen der jeweiligen Länder beachten. Wir möchten, dass Ihr Thermotransfer-Druck-Projekt zügig vonstattengehen kann. Deshalb sind Thermotransfer-Farbbänder von KURZ bereits für viele Industrien und Märkte zertifiziert.

Erklärung der Lebensmittelunbedenklichkeit

Produkte für die Lebensmittelbranche müssen gesundheitlich unbedenklich sein. Deshalb ist es uns wichtig, dass viele unserer Thermotransfer-Farbbänder vom deutschen Zertifizierungsinstitut ISEGA oder alternativen Instituten als lebensmittelrechtlich unbedenklich eingestuft werden. Das Zertifikat gemäß den Richtlinien 1935/2004/EG und 10/2011/EU gilt jeweils für den gesamten europäischen Raum.

 

Wenn Ihre Produkte auf dem Schweizer oder dem US-amerikanischen Markt präsent sind, benötigen Sie dort auch für die Bedruckungsmaterialien spezielle Freigaben. Wir arbeiten eng zusammen mit SQTS (Swiss Quality Testing Services), einem Schweizer Labor-Dienstleister. SQTS erteilt das Zertifikat der Lebensmittelunbedenklichkeit für den Schweizer Markt und für ganz Europa; für den US-amerikanischen Markt prüft SQTS nach den Richtlinien der Food and Drug Administration (FDA). Sprechen Sie uns an, wenn Ihre Farbbänder für diese Märkte zertifiziert sein müssen.

EU-Chemikalienverordnung REACH

Der Druck mit Thermotransfer-Farbbändern soll für Sie einfach sein. Deshalb verwenden wir bei KURZ ausschließlich Rohstoffe die vorregistriert bzw. bereits registriert sind, Das gilt auch für Farbfolien, die in unseren außereuropäischen Standorten hergestellt werden. Die Folien selbst sind unter der EU Verordnung 1907/2006 vom 18.12.06 (REACH VO) als Erzeugnisse einzustufen und somit nicht registrierungspflichtig. Die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ist daher für unsere Folien nicht zwingend notwendig.

 

Für Sie als Kunde bedeutet das: Sie müssen bei Verarbeitung von KURZ-Folien nicht überprüfen, ob besondere Anforderungen oder Einschränkungen durch eingesetzte Rohstoffe zu berücksichtigten sind. Darüber hinaus erfüllen die Farbbänder Artikel 67 der REACH Verordnung. Damit entsprechen sie den Maßgaben der Beschränkungen nach Annex XVII.

Verpackungsnormen 94/62/EG (Europa) und CONEG (USA)

In Europa müssen Verpackungsbestandteile der Norm 94/62/EG entsprechen. Sie definiert, wieviel Blei, Cadmium, Quecksilber und hexavalentes Chrom maximal in Verpackungsbestandteilen enthalten sein darf. Dieselben Anforderungen stellt die Spezifikation CONEG für den US-amerikanischen Markt.

 

Wenn Sie Thermotransfer-Farbbänder von KURZ für Ihre Verpackungen nutzen, sind Sie auf der sicheren Seite: Unsere Thermotransfer-Folien entsprechen beiden Verpackungsrichtlinien, sowohl hinsichtlich der Rezeptur als auch hinsichtlich der Angaben der Rohstoff-Lieferanten.

  • Ich lasse mich nicht
      gerne unter
        Druck setzen.

  • Auch Grau kann
    bunt sein!
  • Alte Liebe rostet nicht!

  • Nicht nur Lippenbekenntisse.

  • Rocker oder Banker?